Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtunfall muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners die vollständigen Kosten für einen freien Gutachter tragen. Erfahren Sie hier alle Details.
Die Grundregel bei unverschuldeten Unfällen (Haftpflichtschaden)
Wenn Sie keine Schuld am Verkehrsunfall tragen, gilt in Deutschland das streng verankerte Schadensersatzrecht gemäß § 249 BGB. Der Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, Sie finanziell so zu stellen, wie Sie ohne das schädigende Ereignis stünden.
Dazu gehört explizit auch die Übernahme aller notwendigen Rechts- und Sachverständigenkosten. Sie müssen als Geschädigter keinen Cent für den Kfz-Gutachter im Voraus bezahlen, da der Gutachter seine Rechnung direkt an die Versicherung abtreten kann (Abtretungserklärung).
Wann müssen Sie den Gutachter selbst zahlen?
Es gibt wesentliche Ausnahmen, bei denen Vorsicht geboten ist:
Abtretungserklärung – bequem ohne Vorkasse
Damit Sie nicht in Vorleistung treten müssen, unterzeichnen Sie beim Kfz-Sachverständigenbüro Bußmann einfach eine Abtretungserklärung. Damit rechnen wir unser Honorar direkt mit dem Versicherer ab.
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