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Schadenskalkulation

Totalschaden richtig berechnen lassen

Niklas Bußmann 2026-07-02 8 Min. Lesezeit

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen. Mit der 130%-Regelung können Sie Ihr Auto trotzdem reparieren lassen!

Wirtschaftlicher vs. Technischer Totalschaden

Technischer Totalschaden: Das Fahrzeug ist unreparierbar zerstört.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Die Reparaturkosten plus eventuelle Wertminderung sind höher als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Die berühmte 130%-Opfergrenze

Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie das Auto trotzdem fachgerecht in einer Werkstatt reparieren lassen, wenn Sie es weiternutzen.

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Fragen & Antworten

Häufige Fragen zu diesem Ratgeber

Ja, der ermittelte Restwert wird vom Auszahlungsbetrag abgezogen und Sie können frei entscheiden.

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