Totalschaden richtig berechnen lassen
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen. Mit der 130%-Regelung können Sie Ihr Auto trotzdem reparieren lassen!
Wirtschaftlicher vs. Technischer Totalschaden
Technischer Totalschaden: Das Fahrzeug ist unreparierbar zerstört.
Wirtschaftlicher Totalschaden: Die Reparaturkosten plus eventuelle Wertminderung sind höher als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Die berühmte 130%-Opfergrenze
Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie das Auto trotzdem fachgerecht in einer Werkstatt reparieren lassen, wenn Sie es weiternutzen.
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