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Entschädigung

Nutzungsausfall nach einem Unfall geltend machen

Niklas Bußmann 2026-06-18 6 Min. Lesezeit

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in der Werkstatt steht und Sie keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen für jeden Ausfalltag Nutzungsausfallgeld zu.

Voraussetzungen für Nutzungsausfallentschädigung

Sie müssen einen spürbaren Nutzungswillen und eine Nutzungsmöglichkeit haben (keine Gehbehinderung oder Zweitwagen, der frei nutzbar ist).

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Je nach Fahrzeugklasse zwischen ca. 27 € (Kleinwagen) und über 175 € (Oberklasse/Sportwagen).

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