Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein! Bei einem Haftpflichtschaden bestimmen alleine Sie als Geschädigter, welcher unabhängige Sachverständige den Schaden an Ihrem Auto aufnimmt.
Das Recht auf freie Gutachterwahl
Gegnerische Versicherungen versuchen nach einem Unfall oft umgehend, die Schadensabwicklung selbst in die Hand zu nehmen. Sie schicken eigene Gutachter oder sogenannte Schadensregulierer.
Rechtlich gilt: Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung NIEMALS akzeptieren! Das Gesetz garantiert Ihnen die freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen.
Warum Versicherungsgutachter oft im Interesse des Versicherers handeln
Ein von der Versicherung angestellter oder beauftragter Gutachter steht im wirtschaftlichen Lager des Kostenträgers. Dies führt in der Praxis häufig zu Kürzungen bei Stundensätzen, Vernachlässigung von Wertminderungen und niedrigen Nutzungsausfallsätzen.
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