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Versicherungstipps

Kaskoschaden: Reicht ein Kostenvoranschlag oder brauche ich ein Gutachten?

Niklas Bußmann 2026-07-10 5 Min. Lesezeit

Erfahren Sie, wann bei Eigenunfall, Sturm oder Vandalismus ein einfacher Kostenvoranschlag ausreicht und wann ein Gutachten unverzichtbar ist.

Weisungsrecht der Kaskoversicherung beachten

Bei Kaskoschäden gilt das Weisungsrecht des Versicherers nach den AKB. Stimmen Sie vor Beauftragung eines Gutachters immer den Umfang mit der Versicherung ab.

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Einleitung eines Sachverständigenverfahrens nach § 14 AKB.

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